Planung der Ausführung
- Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange in der Planungsphase
- Analyse der Planungsunterlagen auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken
- Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten auf und in der Nähe der Baustelle.
Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung - Einwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung
entsprechender Maßnahmen - Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungs- und Instandhaltungseinrichtungen
- Ausarbeiten einer Baumerkmalsakte für eine sichere Durchführung von späteren Arbeiten
- Mitwirken bei Erstellung der Vergabeunterlagen - eindeutiges Formulieren der zugehörigen Leistungen
- Beratung bei der Terminierung von Bauleistungen - Festlegung angemessener Ausführungszeiträume
zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
Überwachung der Ausführung
- Erstellen der Vorankündigung, Mitteilung an zuständige Behörden
- Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten zur
Klärung sicherheitsrelevanter Belange - Einwirken auf die Ausführungsbeteiligten zur Einhaltung der Baustellenordnung
- Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, Vermeidung
einer Gefährdung Dritter - Kontrolle der Baustelleneinrichtung der Unternehmen auf Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes - Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Bekanntmachen der aktualisierten
Fassung bei allen Beteiligten
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Besprechungen, Einfordern von
Nachweisen, Prüfzertifikaten, Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen,
Veranlassung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung - Fortführen und Abschließen der Baumerkmalsakte für die sichere Durchführung von Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten