Planung der Ausführung

  • Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange in der Planungsphase
  • Analyse der Planungsunterlagen auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken
  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten auf und in der Nähe der Baustelle.
    Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
  • Einwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung
    entsprechender Maßnahmen
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungs- und Instandhaltungseinrichtungen

  • Ausarbeiten einer Baumerkmalsakte für eine sichere Durchführung von späteren Arbeiten
  • Mitwirken bei Erstellung der Vergabeunterlagen - eindeutiges Formulieren der zugehörigen Leistungen
  • Beratung bei der Terminierung von Bauleistungen - Festlegung angemessener Ausführungszeiträume
    zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen

Überwachung der Ausführung

  • Erstellen der Vorankündigung, Mitteilung an zuständige Behörden
  • Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten zur
    Klärung sicherheitsrelevanter Belange
  • Einwirken auf die Ausführungsbeteiligten zur Einhaltung der Baustellenordnung

  • Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, Vermeidung
    einer Gefährdung Dritter
  • Kontrolle der Baustelleneinrichtung der Unternehmen auf Einhaltung des Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzplanes
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Bekanntmachen der aktualisierten
    Fassung bei allen Beteiligten

  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Besprechungen, Einfordern von
    Nachweisen, Prüfzertifikaten, Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen,
    Veranlassung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung
  • Fortführen und Abschließen der Baumerkmalsakte für die sichere Durchführung von Wartungs-
    und Instandhaltungsarbeiten